Informieren Sie sich hier über unser Ausbildungsangebot für den Traumberuf Kosmetiker/in!
Hier finden Sie Informationen über unsere Lehrgänge zur Fußpflegerin bzw. zum Fußpfleger.
Vergessen Sie Stress und Hektik - lassen Sie sich bei einer kosmetischen Behandlung verwöhnen!
Eine qualifizierte Ausbildung hat natürlich Ihren Preis Gebührenübersicht. Unter bestimmten Bedingungen besteht jedoch die Möglichkeit, Fördermittel für Ihre Ausbildung zu beantragen.
Die 18-monatige Ausbildung zur Kosmetikerin bzw. zum Kosmetiker ist BAföG-anerkannt. Ihren BAföG-Antrag nimmt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort entgegen. Anders als beim Studenten-BAföG handelt es sich um ein reines Schul-BAföG, das nicht zurückgezahlt werden muss.
Sowohl für die Ausbildung zum/zur Kosmetiker/in als auch zum/zur Fußpfleger/in können Sie einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen, mit dem das Land NRW Weiterbildungen um
50%, jedoch bis maximal 500 Euro bezuschusst. Ein Bildungsscheck steht Ihnen in der Regel jährlich zu.
In Bochum erhalten Sie Ihren Bildungsscheck über die IHK, in anderen Städten ist die jeweilige Institution zu erfragen. Mehr Informationen zum Verfahren finden Sie unter www.arbeit.nrw.de
Unsere Kosmetik- und Fußpflegeschule ist für beide Ausbildungsgänge gemäß dem QM-System nach AZWV zertifizert. Nutzen Sie auch diese Möglichkeit der Förderung.
Die Agentur für Arbeit stellt Ihnen gegebenenfalls einen Bildungsgutschein aus, um eine berufliche Wiedereingliederung zu erreichen, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Wir sind Mitglied im Berufsverband der Fachkosmetikerinnen Deutschlands (BFD) und arbeiten je zur Hälfte mit der IHK Bochum und der Handwerkskammer Dortmund.